Durchführung der ESWT

 

Die Stoßwellenbehandlung erfolgt in der Regel nachdem man den krankhaften Bezirk durch Ultraschall oder Röntgen genau lokalisiert hat. Der Schallkopf des Stoßwellengerätes wird exakt auf den betroffenen Bezirk eingestellt und das Gebiet mit Stoßwellen beschossen. Normalerweise sind bis zu drei Behandlungen erforderlich. Zu einer vierten oder fünften Sitzung kommt es nur selten. Bei Behandlungen mit geringerer Energie, z.B. am Ellenbogen oder an der Ferse, ist eine örtliche Betäubung nicht notwendig oder sinnvoll. Nur wenn eine Stoßwellenbehandlung mit hoher Energie erforderlich ist, wie z.B. bei Verkalkungen an der Schulter, sollte eine örtliche Betäubung erfolgen.