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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)


Einleitung

§12 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V Wirtschaftlichkeitsgebot:

"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des wirtschaftlichen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder wirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer (Ärzte) nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."

Die MANUS KLINIK hat sich verpflichtet, ihre Patienten nach den neuesten Kenntnissen und Methoden der modernen Medizin zu behandeln. Gleichwohl werden traditionelle Therapieverfahren aus der chinesischen Medizin und Naturheilkunde alternativ angeboten und angewandt. Diese Methoden fließen in die Behandlung bestimmter Krankheitsbilder mit ein und werden zu einem hochmodernen und wenig belastenden Behandlungskonzept verwoben.

Wir möchten Ihnen keine ausreichende, sondern eine ausgezeichnete medizinische Behandlung bieten! Leistungen, die dabei nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind und daher auch nicht erstattet werden, können als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) von Ihnen im Rahmen einer privatärztlichen Behandlung in Anspruch genommen werden.

Unser Leistungsangebot aus dem umfangreichen IGeL-Katalog umfasst ausschließlich medizinisch sinnvolle Maßnahmen, die wir auf qualitativ hohem Niveau anbieten.

Wenn Sie sich nach einem Beratungsgespräch für eine geeignete Leistung aus unserem IGeL-Angebot entscheiden, wird der Kostenrahmen mit Ihnen verbindlich abgesprochen. Die Kosten sind transparent und beruhen auf der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ).