Entfernung von Hautveränderungen

 

Jeder Mensch hat eine Vielzahl von Hautveränderungen, die in den meisten Fällen gutartig sind. Einige Beispiele  gutartiger Hauttumore sind z.B. das Muttermal (Nävus), das so genannte Fibrom, das durch die Wucherung von Zellen des Bindegewebes entsteht, oder der Grützbeutel, eine gutartige Zyste im Unterhautgewebe.

In seltenen Fällen können Hautveränderungen auch bösartig sein. Die häufigsten bösartigen Hauterkrankungen sind der so genannte schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) und der weiße Hautkrebs (Basaliom).

Durch eine Untersuchung bei Ihrem Hautarzt kann durch hochmoderne Lupenkameras eine genaue Einschätzung der Hautveränderungen durchgeführt werden.

Sollte Ihr Hautarzt einen auffälligen Befund erkennen, wird häufig die Empfehlung der Entfernung des Hautgeschwulstes ausgesprochen.

In der MANUS KLINIK werden alle Arten von Hautveränderungen entfernt.

Sollte der Hautarzt oder Ihr Hausarzt die medizinische Notwendigkeit der Entfernung bestimmen, so werden die Kosten der Operation von allen Krankenkassen getragen.

Häufig gibt es jedoch auch Hautveränderungen die Sie selber als störend empfinden, welche wir selbstverständlich auch operativ entfernen können. Die Kosten für die Operation werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Gerne beraten wir Sie!