Spiegelung des Sprunggelenks (Arthroskopie)

 

Im Gegensatz zu anderen Gelenken wird die Arthroskopie des oberen und unteren Sprunggelenks (OSG und USG) nur selten nach akuten Verletzungen eingesetzt. Verletzungen am Sprunggelenk betreffen in der Regel den Kapsel-Bandapparat und können normalerweise durch eine konservative Therapie problemlos ausheilen.

Das obere und untere Sprunggelenk besitzen zudem keine Menisken oder Kreuzbänder. Eine arthroskopische Operation wird daher zumeist bei chronischen Beschwerden wie z.B. einem begrenzten Knorpelschaden, dem Knochen-Knorpelschaden (Osteochondrosis dissecans) oder dem so genannten Einklemmungssyndrom durchgeführt.

Eine chronische Instabilität des Gelenks kann nicht während einer Arthroskopie behandelt werden. Es bedarf intensiver Krankengymnastik und gegebenenfalls einer stabilisierenden offenen Operation.

Vor der Gelenkspiegelung erfolgen neben einem umfassenden Patientengespräch die körperliche Untersuchung sowie Röntgenaufnahmen. Eine Kernspintomograhie (MRT) kann zusätzliche Informationen liefern.