Züchtung des eigenen Knorpels ACT

 

Bei der ACT wird in einer ersten Operation Knorpelmasse aus dem Kniegelenk entnommen. Der Knorpel wird dann durch aufwendige Verfahren in einem auswärtigen Speziallabor durch Züchtung vermehrt. In einer zweiten Operation werden die Knorpelzellen wieder in das Kniegelenk eingesetzt. Die zu behandelnde Größe des Knorpelschadens darf eine Fläche von 1,5 x 1,5 cm nicht überschreiten.

Die Nachbehandlungszeit mit Entlastung des Beines kann über 8-10 Wochen andauern. Der Eingriff ist eine kostenintensive Operation, der ambulant nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird. Daher muss der Eingriff in einem dazu ermächtigten Krankenhaus stattfinden, damit die Kosten übernommen werden.

erfolgt immer im Krankenhaus. Es muss eine Kostenübernahme beantragt werden.