Neue Coronavirus-Testverordnung

Seit 30.6.2022 gilt die 3. Änderung der Coronavirus-Testverordnung.

Mit dieser Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden seit dem 30. Juni 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt. Das bedeutet, dass bei Testwunsch oder Risikoexposition (z.B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) Patienten sich mit 3 Euro an den Bürgertests beteiligen.

Die geltenden Ausnahmen entnehmen Sie bitte den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur neuen Regelung Coronavirus-Testverordnung.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html

Vielen Dank für Ihr Verständnis,

Ihr Team des MVZ Manus Klinik

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